Im Folgenden möchten wir Sie stichwortartig über Auflagen von Seiten des Ministeriums, der Schulaufsicht und des Schulträgers informieren, die für den Sportunterricht an unserer Schule bindend sind:
- Zur Sicherheit des Kindes müssen Krankheiten (Herz, Kreislauf, Asthma…) dem Sportlehrer mitgeteilt werden (Asthma-Spray etc. muss dem Lehrer zugänglich sein)
- Ohne Sportkleidung (bestehend aus Turnschuhen, Turnhose, Sport-T-Shirt) – ist eine Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich
- Kinder mit langen Haaren müssen ihre Haare im Pferdeschwanz oder in Zöpfen tragen
- Das Tragen von Brillen ist nur vertretbar, wenn die Gläser aus Kunststoff bestehen (Sportbrillen mit Kunststoffgläsern, flexiblen Bügeln, besonderer Sicherung der Bügel durch Ohrumrundung oder ein regulierbares, dehnbares Kopfband etc. sind ratsam)
- Uhren, Armbänder, Ketten, Ohrringe und sonstiger Schmuck dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden
- Wenn möglich, sollen die Kinder an den Sporttagen nicht die kompliziertesten Kleidungen (Hemd mit vielen Knöpfen, Strumpfhosen, eng geschnürte Schuhe etc.) tragen
- Wenn die Kinder noch keine Schleife binden können, sind Schuhe mit Klettverschluss praktisch
- Sollte eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich sein, müssen die Kinder schriftlich von ihren Eltern entschuldigt werden (auch im Nachhinein möglich)