Infektionsschutzgesetz

Ein Kind, das an Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach oder Windpocken erkrankt ist oder Kopfläuse hat, darf nicht am Unterricht teilnehmen. Auch müssen diese Erkrankungen sowie der Läusebefall der Schule sofort gemeldet werden!

Lebt eine Schülerin/ ein Schüler mit einer Person zusammen, die nach ärztlicher Diagnose an Masern oder Mumps erkrankt ist, darf diese Schülerin/ dieser Schüler ebenfalls nicht am Unterricht teilnehmen.

Die Schule muss alle Eltern der betroffenen Klasse zur Kontrolle Ihrer Kinder auffordern bzw. dem Gesundheitsamt eine Meldung zukommen lassen. Zum Schutz Ihres Kindes und der übrigen Schülerschar bitten wir Sie, Vorstehendes zu beachten!

Ihr Kind kann erst dann wieder am Unterricht teilnehmen, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, welches bescheinigt, dass Ihr Kind frei von Läusen ist.